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 GRIECHENLAND IM MENSCHENRECHTSBERICHT DER USA
  Im Menschenrechtsbericht des US-Auβenministeriums von 2004 steht in Bezug auf Griechenland folgendes:

„Im Rahmen der Menschenrechtspraktiken wurden 2004 in Griechenland Bewertungen gemacht, wonach die Sicherheitskräfte vorrangig die illegalen Immigranten und Rumänen gepeinigt hätten. Auβerdem sind einige Gefängnisse zu sehr überfüllt und unter schweren Bedingungen vorhanden. Es bestehen gesetzliche Einschränkungen bezüglich der Vereinigungsfreiheit der ethnischen Minderheiten. Einige religiösen Führer dieser Minderheiten haben Schwierigkeiten mit der Administration. Obwohl das griechische Parlament die Gründung eines neuen islamischen Kulturzentrums und einer Moschee in Athen befürwortet hatte, wurde im Jahr 2004 mit dem Bau nicht begonnen. Die Muslime versuchen in nicht öffentlichen Moscheen ihren religiösen Verpflichtungen nachzugehen. Die Gesetze für die Einschränkung der Meinungsfreiheit und der freien Religionsausübung sowie die Diskriminierungen der ethnischen Minderheiten und der Rumänen führen fort.“

Die NGO’s haben mehrmals behauptet, dass Immigranten und Flüchtlinge, die in das Land auf illegalem Weg eingereist sind, durch die Grenztruppen und die Küstenwache gefasst und gewaltsam behandelt werden. Den Aussagen zweier Zivilisten zufolge, hätten im August 2004 Polizisten bei einer Routinen Passkontrolle in Pyrgos und Peloponnese Einwanderer geschlagen. Obwohl der örtliche Polizeichef für die Durchführung der Ermittlungen Anweisungen gab, wurde bis Jahresende nichts bekannt gegeben.

Den Erklärungen der Internationalen Amnestieorganisation zufolge, sollen drei Angehörige der Streitkräfte auf einer Insel im Ägäischen Meer illegale Immigranten gepeinigt und geschlagen haben. Aufgrund der Anschuldigungen hin, hat der griechische Generalstab, die Einführung der Ermittlungen angeordnet. Aber zu diesem Vorfall wurden keine zusätzlichen Erklärungen abgegeben.

Polizisten sollen sogar eine Gruppe von afghanischen Asylanten im Dezember 2004 gefoltert und an ihnen mehrere Befragungstechniken angewandt haben.

Andererseits hat sich die Verhandlung der beiden Engländer, die von Polizisten geschlagen wurden nicht weiter entwickelt.

Da die Gefängnisse überfüllt und sehr alte Bauten sind, ist es schwer dort unter normalen Bedingungen zu leben. Das Justizministerium gab Oktober 2004 bekannt, dass obwohl die Gefängnisse eine Gesamtkapazität von 5,584 haben, sich zur Zeit 8,541 Menschen im Gefängnis befinden.

Den örtlichen und international unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern zufolge, lässt die griechische Regierung es nicht zu, dass die Beobachter die Polizeiwachen, die Beobachtungszentren der illegalen Immigranten und die Gefängnisse besuchen.

Nach den Behauptungen der Presse und der helsinkischen Beobachtungskommission soll die Strafe der korrupten Polizisten sehr schwach ausfallen, woraufhin die Bürger darauf verzichten würden diese Polizisten anzuzeigen.

Im Oktober 2004 seitens des Ombudsmanns ein Bericht, in Bezug auf die schlechte Behandlung und die Belästigung der Bürger verfasst. Danach sollen die Polizisten bestraft werden, deren Vorfälle durch die Presse an die Öffentlichkeit gelangen. Ohne Erlaubnis des Ombudsmanns kann niemand die Ermittlungsergebnisse bekommen. Auβerdem wird die Einleitung der strafrechtlichen Verfolgung und das Erteilen der Disziplinarstrafe der Zuständigen gegen ihr eigenes Personal durch den Ombudsmann nicht befürwortet.

Es wird betont, dass die Bestechlichkeit der Polizisten weiterhin als ein Problemfall besteht. Aussagen der hellenistischen Polizeieinheit der Korruptionsbekämpfung zufolge, soll sich das Problem mittlerweile gelöst haben. Menschenrechtsorganisationen und Gruppen für die Bekämpfung von Menschenhandel möchten jedoch, dass für die Korruptionsbekämpfung viel mehr Interesse gezeigt wird.

Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschloss im Mai 2004, dass das griechische Gericht das Abkommen der europäischen Menschenrechte verletzt habe und daher den beiden Journalisten je 42,500 US-$ Strafe bezahlt werden soll. Das Verfahren wurde aufgrund des im Jahr 1995 veröffentlichten Artikels der beiden Journalisten eingeleitet. Nach dem Artikel ging es um die illegal angewandte Methode der Staatsanwaltschaft in Preveza und Epirus und deren Schutz durch politische Verbindungen.

Das Gesetz gewährleistet das Recht für die Gründung von Vereinen und das Zusammenkommen dieser Gruppen. Es wurde jedoch festgestellt, dass die griechische Regierung im Allgemeinen dieses Recht respektiert, jedoch die griechischen Gerichte die Vereinsnamen der ethnischen Minderheiten weiterhin gesetzlich einschränken würden.

Die Privilegien und gesetzlichen Kompetenzen, die der griechisch-orthodoxen Kirche gewährleistet werden, sind bei den anderen Religionsgruppen nicht zu erkennen. Die Verantwortlichen der griechisch-orthodoxen Kirche vertreten die Meinung, dass andere religiöse Gruppierungen ihnen Schaden zufügen könnten und daher ein Dialog mit ihnen vermieden müsse. Auβerdem möchten sie von ihren Mitgliedern den Verzicht jeglichen Kontakts mit diesen Gruppierungen.

Die Regierung verfolgt bisher kein bestimmtes Verfahren zur Anerkennung der Religionen. Es können lediglich Anträge für die Genehmigung von „Gebetsstätten“ gestellt und die Erlaubnisse dafür erteilt werden. Einige neue Religionen haben Schwierigkeiten diese Genehmigung zu bekommen. Obwohl die Glaubensrichtung der „Zeugen des Jehova“ eine anerkannte Religion ist, werden ihre Mitglieder durch willkürliche Ausweiskontrollen oft belästigt.

Andererseits haben einige religiöse Gruppen von Schwierigkeiten berichtet, mit denen sie in Angelegenheiten der Verwatung bei den Behörden konfrontiert werden.

Obwohl das griechische Parlament, die Zuteilung der Mittel für den Bau eines islamischen Kulturzentrums und einer Moschee im Kreis von Athen aus dem Haushalt 2003 bewilligt hat, wurde bis Jahresende nichts unternommen. So führten die Muslime in Athen ihre Versammlungen in 25 inoffiziellen Gebetsräumen durch.

In West-Thrazien erhielten Muslime offiziell den Status einer Minderheit. Durch die griechische Regierung wurden zwei offizielle muslimische Geistliche oder „Mufti“ bestimmt. Das griechische Gericht, verurteilte einen Mufti, der von den Muslimen gewählt wurde mit dem Vorwand, er habe sich die Kompetenzen des durch die griechische Regierung beauftragten rechtmäßigen Mufti widerrechtlich angeeignet. Das Urteil wurde bis auf weiteres verschoben und der Antrag bei einem höheren Gericht konnte seit Jahresende nicht abgeschlossen werden.

Nach der Behauptung der nicht-orthodoxen Staatsbürger können sie neben den Diensten an der Armee, Polizei und Feuerwehr sowie an öffentlichen Einrichtungen aufgrund ihrer religiösen Einstellung keinen Fortschritt in ihrer Karriere erlangen. Zudem ist die Anzahl der an öffentlichen Einrichtungen sowie staatlichen Firmen angestellten Muslime in Vergleich zur ihrer Gesamtzahl sehr niedrig.

Der Religionsunterricht an Volks- und Hauptschulen ist für alle orthodoxen Schüler verpflichtend, jedoch nicht für andersgläubige Schüler. In einigen Religionsbüchern, die durch den Staat genehmigt wurden, befinden sich Passagen, die erniedrigende Ausdrücke zu Andersgläubigen beinhalten. Die Mitglieder der muslimischen Gemeinschaft in Athen fordern für ihre Kinder die Einführung von Religionsunterricht. Es werden Beschwerden darüber laut, dass griechische Schulen die Verantwortung für Nicht-Orthodoxe Schüler nicht übernehmen, während orthodoxe Schüler am Religionsunterricht teilnehmen. So werden Eltern der muslimischen Gemeinschaft dazu gezwungen, die Teilnahme ihrer Kinder an orthodoxen Religionsunterrichten zu bewilligen. In West-Thrazien, leistet die Regierung für öffentliche Schulen der muslimischen Minderheit sowie für zwei Koranschulen finanzielle Unterstützung. Jene die türkisch sprechen, kritisierten die Schulen der Minderheiten sowie die Qualität der privaten Akademie für Pädagogik in Saloniki, die durch den Staat unterstützt wird und Lehrer ausbildet.

In der nationalen wie in der radikal rechtsextremistischen Presse werden antisemitische Veröffentlichungen fortgesetzt. Die Medien und das Volk konnten generell den Unterschied zwischen der Kritik gegen Israel und den Kommentaren über die Juden nicht einsehen. Die Europäische Kommission zur Bekämpfung des Rassismus und Intoleranz (ECRI), das Wiesenthal Zentrum, das Griechische Beobachtungskomitee in Helsinki und die Allianz der Einrichtungen gegen Verleumdung haben die Presse vor allem nach der Ermordung des Hamas-Führers Sheih Yasin wegen antisemitischen Veröffentlichungen und Karikaturen innerhalb eines Jahres öfters kritisiert.

Die Zerstörung der jüdischen Denkmaler, blieben weiterhin ein Problem, obwohl die Regierung diese Aktivitäten generell rügt. Das Denkmal zum Völkermord gegen die Juden, die vor kurzem in Xanthi aufgestellt wurde, war im August 2004 Ziel unbekannter Angriffe. Die Täter, die in 2003 Angriffe gegen die Denkmäler in Ioannina verübten, konnten durch die Polizei nicht gefunden werden. Die Ereignisse seit Jahresende nicht aufgeklärt werden. Rechtradikale Gruppen schrieben auf dem verkehrsdichten Teil der Athen-Crinth Autobahn antisemitische Zeichen und Wörter. So wurden in einigen Schulbüchern negative Anspielungen zu den römischen Katholiken, den Juden und anderen Religionsgruppen gemacht.

In einer Reiseempfehlung des Wiesenthal Zentrums vom Oktober 2003, wurden die jüdischen Besucher auf die erfolglosen Kontrolle des vermehrten Antisemitismus aufmerksam gemacht. Das griechische Bobachtungskomitee in Helsinki und das Wiesenthal Zentrum haben auf einigen Inseln, das Wiederaufleben alter Traditionen wie, die Verbrennung von Stauen die die Juden darstellen, protestiert.

Die Führer der jüdischen Gemeinschaft haben die antisemitischen Sendungen auf einigen privaten Fernsehkanälen gerügt, die Verantwortlichen haben jedoch gegen die generell illegal agierenden Kanäle keine rechtlichen Maßnahmen getroffen.

Das Gesetz genehmigte der Regierung den Entzug der Staatsbürgerschaft der Personen, die gegen die Interessen des Landes agieren. Dieses Gesetz ist für alle Staatsbürger gültig unabhängig von ihrer ethnischen Abstammung. Es war zu beobachten, dass Staatsbürger, die sich als „Makedonische Minderheit“ bezeichnen, davon betroffen wurden. Die Regierung hat die Anzahl dieser Fälle nicht erklärt und innerhalb des Jahres wurden keine weiteren Ereignisse berichtet. Es war zu beobachten, dass jene, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen und unter den oben genannten Bedingungen ihre Staatbürgerschaft verloren haben, mit den Pässen ihrer zweiten Nationalität nicht in diese Länder einreisen durften.

Insgesamt 143 Menschen, die ihre Staatsangehörigkeit durch die abgeschafftes Gesetz im Jahre 1998 verloren hatten, wurden von der griechischen Regierung als „Heimatlos“ bewertet und erhielten das Recht, noch einmal Antrag auf die Staatsangehörigkeit zu stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden 56 Personen von 111 Bewerbern wieder eingebürgert. Und die Bewertung der Anträge von 46 Personen wurde noch nicht vollendet. Im dritten von ECRI gefertigten Bericht über Griechenland wurde empfohlen, dass die Zuständigen die Verfahren der Wiedereinbürgerung dieser Personen erleichtern sollten.

Der Hohe Kommissar der UN für Flüchtlinge (UNHCR), Griechische Flüchtlingsrat, UN-Komitee für Folterbekämpfung und ECRI brachten ihre Besorgnisse um die Asyl-Politik und Durchführung des Landes zum Ausdruck. Sie verwiesen auf mangelnde Wohneinrichtungen, niedrige Empfangszahlen der Flüchtlinge, Versorgung der Flüchtlinge in einem unterentwickelten System und ungenügende Informationsbeschaffung für die Integration der Asylanten. Nach dem Regierungswechsel im 2004 veröffentlichte eine Gruppe von nationalen- und internationalen NGOs eine gemeinsame Erklärung. Sie betonten in der Erklärung, dass die griechischen Behörden die Asylrechte der Bewerber häufig verletzen und –einschließlich die regionalen Behörden- keine ausreichende Information über das Asylrecht geben.

Die muslimische Minderheit wird im Parlament mit 300 Sitzen nur mit einem Abgeordneten vertreten. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass die griechische Regierung die freien öffentlichen Ansprachen mit ethnischen Identitäten und Vereins-Gründungen einiger Personen vor allem Muslimen und slawischen Mazedonier einschränkt.

Die albanischen Einwanderer, die 5 % der Bevölkerung bilden, sollen im weitesten der sozialen Diskriminierung ausgesetzt sein. Die Einwanderer -mehrheitlich Albaner – beschuldigten die Polizei, sie physikalisch und mündlich schlecht zu behandeln. Demgegenüber halten die Medien die Albaner von der angestiegenen Zahl der Kriminalfälle in letzter Zeit verantwortlich. Das Problem wurde wegen der sich sporadisch verschlechternden Verhältnisse des Landes zu Albanien noch schwerer.

Es wurde festgestellt, während eine Gruppe von griechischen Staatsbürgern sich als Türke, Pomake, Walache, Albaner oder Mazedonier bezeichnet, wird nur die „muslimische Minderheit“ von der Regierung offiziell anerkannt und keine der ethnischen Gruppen - vor allem diejenigen, die slawisch sprechen- unter der Bezeichnung „Minderheit“ offiziell angenommen. Auf der anderen Seite gibt es Schwierigkeiten bei der freien Äußerung der Identität und Bewahrung der Kulturen von einigen Personen, die sich als Angehöriger einer Minderheit bezeichnen. Die Personen können sich zwar gesetzlich als „Türke“ bezeichnen. Bei den Organisationsnamen wurden jedoch die Wörter „Türke“ und „türkisch“ untersagt. Es wurde herausgefunden, dass die Wörter „Türke“ und „türkisch“ für viele von Griechen die türkische Identität und Loyalität der Türkei bedeutet und deswegen die Benutzung dieser Wörter von den türkisch stämmigen Griechen abgelehnt wird. Es wurde mitgeteilt, dass das Verfahren über das Auflösen des „türkischen Vereins Xanthi“, das 1927 gegründet wurde, wegen des türkischen Wortes in seinem Namen im Revisionsgericht durchgeführt und die Gründung des Kulturvereins der türkischen Frauen in Rhodop abgelehnt worden ist.

Der slawische Dialekt, der im Nordwesten des Landes von unzähligen Menschen gesprochen wird und von der bulgarischen Sprache abweicht, sei von der griechischen Regierung als „Mazedonisch“ bezeichnet. Es wurde festgestellt, dass die 2,2 Millionen Bewohner des nördlich griechischen Mazedonien, die sich als „Mazedonier“ bezeichnen und nicht slawisch sprechen, auf die Verwendung dieser Bezeichnung reagierten. Die griechische Regierung verfolge auch eine Politik gegen die Verhinderung dieser Gruppe, ihre eigenen Sprachen zu sprechen. Nach Aussagen der Mitglieder der „Regenbogen Partei“, die diese Gruppe vertritt, scheiterten ihre geplanten Konferenzen in Florina im Dezember 2003 und Januar 2004, weil die Vermietung eines Saals ihnen verweigert wurde. Die rechtsextremistischen Gruppen hätten den Bewohnern der Region mit Gewalt gedroht, falls sie an der Konferenz teilnehmen oder sie unterstützen würden. Die Konferenz wurde schließlich im Mai 2004 in Saloniki unter der polizeilichen Überwachung und des feindlichen Verhaltens der Regierungszuständigen durchgeführt. Das Landgericht in Florina lehnte die Gründungsantrag des „Hauses der Zivilisationen Mazedonien“ zum zweiten Mal ab. Dieser Beschluss wurde getroffen, obwohl die ECHR die Ablehnung der griechischen Regierung, das Verein anzuerkennen, als eine Verletzung des Abkommens über die europäische Menschenrechte und Grundfreiheiten bewertete.“

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