TODESFÄLLE IN BELGISCHEN HAFTANSTALTEN HABEN KEIN ENDE

10 ARALIK 2009

TODESFÄLLE IN BELGISCHEN HAFTANSTALTEN HABEN KEIN ENDE

Ein erneuter Todesfall wurde aus belgischen Haftanstalten gemeldet. Der Häftling iranischer Herkunft Mamiay Asl soll von den Gefängniswärtern der belgischen Haftanstalt Leuven getötet worden sein. Die Ermordung des iranischen Staatsbürgers durch die Gefängniswärter wurde durch das iranische Aussenministerium stark gerügt. Die belgischen Behörden sollen daraufhin eine Ermittlung eingeleitet haben.

Während die Ermittlung über den Türken Mikail Tekin, der im vergangenen August in der Haftanstalt Jamioulx in der Region von Charleroi starb, ebenso läuft, hat der Tod eines weiteren Häftlings ausländischer Herkunft in der Öffentlichkeit eine Empörung verursacht.

Laut dem Obduktionsbericht war die Todesursache im Fall des Türken M.Tekin, der wegen einer Diskussion mit der Verkehrspolizei interniert und am nächsten Tag ums Leben kam, nicht wie behauptet, ein Verschlucken beim essen, sondern eindeutig „physische Gewaltanwendung“. Die Häftlinge behaupteten, M.Tekin wurde „während seiner Überführung in eine Einzelzelle gefoltert“ und begannen einen Aufstand. Als drei Gefängniswärter daraufhin verhört wurden, begannen die Gefängniswärter einen Streik, um auf ihre schweren Arbeitsverhältnisse aufmerksam zu machen.

Der Fall Mikail Tekin und der nachfolgende Tod eines iranischen Häftlings haben dazu geführt, dass die 12 Selbstmordversuche und 23 Todesfälle, die sich in belgischen Haftanstalten bisher ereignet haben, erneut an die Tagesordnung kamen. Aufgrund widersprüchlicher Erklärungen zu diesem Fall wurde im vergangenen Monat in der Justizkommission der Vertreterversammlung in Belgien an den Justizminister eine diesbezügliche Frage gestellt. Der Justizminister sagte, die Ermittlungen liefen fort und begründete die Todesfälle mit der Überlastung der Haftanstalten und den schwierigen Arbeitsbedingungen der Gefängniswärter.

Wegen Verletzung der Grundrechte und der Freiheiten wurde Belgien auch vom Europarat und UN-Einrichtungen ermahnt. Das Verfahren, das durch Turan Cakir im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Belgien eingeleitet wurde, ist im Hinblick auf die Bedeutung dieser Frage bemerkenswert. In diesem Verfahren, das im März abgeschlossen wurde, wurde Belgien wegen Folter, unmenschliches Vorgehen und Diskriminierung verurteilt und belgische Behörden sowie Justiz mit Ignoranz und Gleichgültigkeit beschuldigt. T.Cakir, der wegen einer Auseinandersetzung während einer Ausweiskontrolle der Polizei 1996 interniert und schlecht behandelt wurde, leidet heute noch an Hör-, Seh- und Atemschäden.

„Geht es um die Menschenrechte in anderen Ländern hat Belgien viel zu reden, geht es um sich selber, dann ist es kurzsichtig“ so die Erklärung der Menschenrechtsvereinigung in Belgien (LDH). Dies verdeutlicht, dass die Definition der Probleme bei Ausländern nicht richtig verläuft.

Es ist unbedingt wichtig diese Frage aus der Sicht der Menschenrechte an die Aufmerksamkeit der Abgeordneten und der Öffentlichkeit zu tragen und die Hintergründe aller Todesfälle in den Haftanstalten, einschließlich der von Mikail Tekin, aufzuklären.

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